Startseite / Ratgeber / Gasversorgung

Gasversorgung

Gasheizung Austauschpflicht 2026: Was gilt jetzt?

Mantvidas Balcikonis 8. April 2026 6 Min. Lesezeit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Heizungen. Hier erfahren Sie, was für Ihre Gasheizung gilt.

Die wichtigsten GEG-Regeln



  • Neubauten ab 2024: 65 % erneuerbare Energien vorgeschrieben

  • Bestehende Gasheizungen: Dürfen weiter betrieben werden, aber bei Defekt gelten neue Regeln

  • Heizungen über 30 Jahre: Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel

  • Ab 2045: Komplettstopp fossiler Heizungen
  • Was bedeutet das für Sie?



    Wenn Ihre Gasheizung älter als 20 Jahre ist, lohnt sich ein Austausch – nicht nur wegen der Pflicht, sondern auch wirtschaftlich:

  • Steigende CO₂-Preise (2026: 55 €/Tonne)

  • Sinkende Gaspreise sind nicht garantiert

  • BEG-Förderung von bis zu 70 % macht Wärmepumpen günstiger als Gaskessel
  • Ihre 3 Optionen



    1. Wärmepumpe: Zukunftssicher, förderfähig, klimaneutral
    2. Hybridheizung: Wärmepumpe + bestehende Gasheizung als Backup
    3. Gas-Brennwert: Kurzfristige Lösung, aber ohne Förderung und mit steigenden Betriebskosten

    Unsere Empfehlung



    Warten Sie nicht auf die Austauschpflicht. Die aktuelle BEG-Förderung (Klimageschwindigkeitsbonus +20 %) belohnt den frühzeitigen Wechsel. Wir beraten Sie kostenlos.

    Kostenlose Beratung von Spectta GmbH

    Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Unsere Experten beraten Sie gerne – kostenlos und unverbindlich.